13. Stornierung Klassenfahrten / Veranstaltungen / Erlasslage

Geänderte Erlasslage: Aufhebung des Erlasses zu Schulfahrten und Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten vom 24.03.20

Mit Erlass vom 24. März 2020 wurde im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie die Durchführung von Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres untersagt.
Aufgrund der aktuellen Lage und des fortgeschrittenen Schuljahres wurde dieser Erlass mit Wirkung vom 22. Juni 2020 aufgehoben. Der Erlass zur Durchführung von Schulfahrten bis zu den Herbstferien vom 28. Mai 2020 bleibt hiervon unberührt.

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Die Thematik Stornokosten anlässlich abgesagter Klassenfahrten beschäftigt viele Schulen derzeit. Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen. Um eine zeitnahe und geordnete Abwicklung zu gewährleisten, sollen die Anträge auf Erstattung der Stornierungskosten auf dem bereitgestellten Formular bis zum 15. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung ausschließlich per E-Mail an die dort eingerichteten Funktionspostfächer eingereicht werden.

• Bezirksregierung Arnsberg: corona-storno@bra.nrw.de
• Bezirksregierung Detmold: corona-stornokosten@brdt.nrw.de
• Bezirksregierung Düsseldorf: corona-stornokosten@brd.nrw.de
• Bezirksregierung Köln: reisekostenstelle@brk.nrw.de
• Bezirksregierung Münster: stornokosten@bezreg-muenster.nrw.de

Folgende Unterlagen sind beizufügen:
• die Rechnung der Vertragspartner inklusive aller berücksichtigten Rückzahlungen (vgl. Nummern 5 und 6 des Formulars) sowie
• den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen die Höhe der Stornierungskosten hervorgeht.

Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden. Auf dem Antragsformular ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu bestätigen. Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen.

 

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