20. Sommersemester 2020 findet statt

Die Länder haben sich zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Das Sommersemester 2020 wird ein ungewöhnliches, es soll jedoch kein verlorenes Semester sein. Studentinnen und Studenten, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie und dem damit eingeschränkten Lehrangebot erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile hinsichtlich Regelungen, welche zum Beispiel die Regelstudienzeiten aufgreifen, erfahren. Die Länder werden sich beim Bund dafür einsetzen, dass beispielsweise beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden, die den Lebenswirklichkeiten der Studentinnen und Studenten in Zeiten der Covid-19-Pandemie gerecht werden.

Für den Fall, dass durch aktuelle Entwicklungen weiterreichende Entscheidungen zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2020 und der Terminierung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für das Wintersemester 2020/2021 erforderlich werden, sollen diese unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte getroffen werden:

  • Die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 werden nicht verschoben.
  • Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020 können flexibel ausgestaltet werden.
  • Die Termine für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für grundständige Studiengänge für das Wintersemester 2020/2021 werden angepasst.
  • Die Vorlesungen an Universitäten und Fachhochschulen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich am 01.11.2020 beginnen.

Die Öffnung der Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das Wintersemester 2020/2021 wird verschoben. Die Öffnung sollte frühestens am 01.07.2020 erfolgen. Die Konkretisierung der Bewerbungsfristen erfolgt innerhalb der nächsten zwei Wochen.

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Ausgabe September/Oktober 2023

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